Ratgeber

Winterschnitt vs. Sommerschnitt

Wann welcher Schnitt sinnvoll ist — und was der Gesetzgeber dazu sagt.

Der beste Schnittzeitpunkt hängt vom Ziel ab, nicht vom Kalender. Trotzdem lohnt sich der grobe Rahmen: Winterschnitt (November bis Anfang März) ist ideal für starke Formschnitte und Kronenreduktionen, Sommerschnitt (Juni bis August) für sanfte Nachkorrekturen und Wachstumsbremsung. Zwischendrin — März bis Mai — ist in Deutschland die geschützte Vegetationszeit, in der große Schnitte grundsätzlich nicht mehr erlaubt sind.

§ 39 BNatSchG — die Vegetationszeit

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September, Bäume abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt sind in diesem Zeitraum ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte, die zur gesunden Weiterentwicklung des Baumes beitragen und die Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln nicht stören.

Für Verkehrssicherungsschnitte gilt eine Ausnahme, ebenso für unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Aber: „Wir haben keine Lust, bis November zu warten" ist keine Ausnahme. Wer im Sommer eine ganze Krone reduziert, riskiert Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich.

Was der Winterschnitt kann

Ohne Laub sieht man die Kronenstruktur klar — Fehlstellungen, Reibäste, Konkurrenzstämmlinge werden sichtbar. Der Baum verliert im Winter weniger Wasser über die Schnittstelle. Große Schnitte heilen tendenziell besser aus.

Winterschnitt ist die Zeit für: Kronenreduktion an Obstbäumen, Formschnitte an Alleebäumen, Fällungen, Aufastungen. Wer im November plant, hat bis Ende Februar Zeit für sauberes Arbeiten.

Was der Sommerschnitt kann

Sommerschnitt bremst Wachstum. An Obstbäumen wird dadurch die Fruchtholzbildung gefördert. An Zierbäumen kann man mit Sommerschnitt gezielt kleiner halten. Kleine Nachkorrekturen an Formschnitten sind im Sommer ebenfalls möglich.

Größere Eingriffe ins Kronengerüst sind im Sommer aber weder erlaubt (§ 39 BNatSchG) noch fachlich sinnvoll — der Baum verliert Wasser über die Wunde, die Ausheilung ist schlechter, das Wundholz reagiert oft mit Wasserreiser-Explosion.

Notfall bleibt Notfall

Bruchgefährdete Äste über einem Kinderspielplatz, Sturmschaden auf dem Dach, akut absterbende Bäume mit Riesenporling am Wurzelanlauf — das sind Verkehrssicherungsschnitte, und die dürfen und müssen sofort erfolgen. Der 24/7-Notdienst kennt keinen Winterschnitt-Kalender.

Fazit

Wer plant, wartet auf November. Wer Notfall hat, ruft heute an. Wer im Juli eine ganze Krone reduzieren lassen möchte, sollte den Anbieter fragen, wie er das mit § 39 BNatSchG vereinbaren will — die Antwort ist aufschlussreich.

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